Elternbeiträge für die kostenpflichtige Betreuung

Die Elternbeiträge für die „Verlässliche Grundschule“ betragen-Stand Sept 2023:
 

Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Betreuungszeit bis maximal 6 Stunden (ohne Unterrichtszeit):

Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind: 60,00 €
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern: 46,50 €
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern: 33,50 €

 

Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden bis maximal 10 Stunden (ohne Unterrichtszeit):

Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind: 84,50 €
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern: 66,50 €
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern: 46,50 €

Allgemeine Regelungen zur Bemessung des Elternbeitrags:

Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern wird kein Elternbeitrag erhoben.

Bei der Bemessung werden alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berücksichtigt. Auf Antrag können auch Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, berücksichtigt werden.

Stichtag für die Festsetzung des Elternbeitrages sind die Familienverhältnisse jeweils zu Monatsbeginn.

Der Elternbeitrag stellt eine Beteiligung an den Gesamtkosten dar und ist auch während der Ferien und bei vorübergehender Schließung zu bezahlen. In den Sommerferienmonaten wird kein Elternbeitrag erhoben, sofern im betreffenden Monat weniger als 5 Betreuungstage angeboten werden.

Die Einstufung nach der Betreuungszeit erfolgt auf der Basis der überwiegenden bzw. regelmäßigen Inanspruchnahme innerhalb eines Monats. Die Betreuungszeiten ab 12.00 Uhr sind für die Eltern kostenlos und bleiben daher bei der Berechnung des Beitrags unberücksichtigt.

Weitergehende Sozialermäßigungen richten sich nach den vorhandenen Regelungen für die städtischen Kindergärten.